Wir halten den freien Zugang zu einem individuellen Heilungsweg für ein elementares Recht aller von Krankheit betroffenen und bedrohten Menschen. Sie müssen die dafür zur Verfügung stehenden Möglichkeiten erfahren, ergreifen und durchsetzen können. Dabei dürfen weder wirtschaftliche Interessen, einseitige methodische Zwänge noch eine reglementierende Auslegung und Anwendung von Rechtsvorschriften den Zugang zu ihrem individuellen Heilungsweg erschweren oder verhindern.
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